BRANDGEFAHR!
Mercedes muss den Rückruf seiner E-Autos erweitern. Neben dem EQB ist jetzt auch das Modell EQA betroffen. Doch gegen eine zufriedenstellende Lösung für die Besitzerinnen und Besitzer scheint sich Mercedes zu wehren!
Von dem Rückruf sind weltweit über 33.000 Fahrzeuge betroffen, davon 3.119 Exemplare in Deutschland. Die Ursache soll ein mögliches Problem mit Hochvolt-Batterie sein, welches zu einem Kurzschluss und schlimmstenfalls zu einem Brand des betroffenen Fahrzeugs führen kann. Das Brandrisiko wurde zuerst von der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA gemeldet. Laut Unterlagen der Behörde gab es bereits mehrere Brände in China, bei denen die Hochvolt-Batterie betroffen war. In Deutschland läuft die Rückrufaktion unter der KBA-Referenznummer 14775R, der Hersteller-Code lautet 5496507. Betroffen sind Fahrzeuge der Baujahre 2021 bis 2024.
Die Lösung für dieses gravierende Sicherheitsproblem soll ein Software-Update des Batteriemanagementsystems sein. Ein Austausch der gefährdeten Batteriezelle findet jedoch nicht statt! Die Technik-Experten des ADAC sehen darin keine vollständige und vernünftige Lösung: Denn Besitzerinnen und Besitzer der betroffenen Exemplare der Modelle EQA und EQB sollen auch weiterhin ihre Batterien aus Sicherheitsgründen nur bis maximal 80 Prozent laden, um das Brandrisiko zu minimieren. Warum sollen Sie als Besitzerin oder Besitzer akzeptieren, dass Sie die effektive Kapazität der Batterie Ihres Fahrzeugs nicht voll ausschöpfen können? Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des Herstellers, die auf Kosten der betroffenen Kundinnen und Kunden geht und den teuren Austausch der Batterie vermeidet. Zudem gibt es Berichte, dass das Software-Update nicht nur die Ladeleistung reduziert, sondern auch einen deutlichen Reichweitenverlust zur Folge hat. Das Verhalten von Mercedes ist inakzeptabel und geht nur zu Lasten der betroffenen Kundinnen undKunden.
Sind Sie Besitzerin oder Besitzer eines Mercedes EQA oder EQB und sind von dem Rückruf betroffen?
Weist Ihr Fahrzeug auch nach dem Software-Update nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit auf, welche vertraglich bei Kauf des Fahrzeugs zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart worden ist ? Dies stellt einen Sachmangel dar, der zu verschiedenen Ansprüchen für Sie führen kann, wie z.B. dem Rücktritt vom Kaufvertrag, der Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz, Nacherfüllung oder Nachbesserung.
Wir sind für Sie da, wenn es darum geht, Ihre rechtlichen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen!