Seit Markteinführung im Jahr 2019 kam es beim Porsche Model Taycan bereits zu diversen Rückrufen aufgrund verschiedener Mängel. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts listet mittlerweile 18 Rückrufe auf, welche z. B. potenzielle Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens, möglichen Antriebsausfall im Hochvoltsystem, etwaiges Versagen der Bremsschläuche oder auch Brandgefahr betreffen.

Bei einem Rückruf im November 2024 sollte ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie behoben werden, welcher ansonsten zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann. Von dieser Rückrufaktion waren Fahrzeuge des Modells TAYCAN aus dem Produktionszeitraum 21.10.2019 – 04.03.2024 und somit weltweit 69.801Fahrzeuge bzw. 3705 Fahrzeuge in Deutschland betroffen.

Als Gegenmaßnahme gegen diese Brandgefahr sollte eine „optimierte Batteriediagnose-Software“ aufgespielt werden. Ob diese Maßnahme für betroffene Fahrzeugbesitzer die Brandgefahr tatsächlich dauerhaft beseitigt, dürfte aufgrund der Vielzahl von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Vergangenheit zumindest zweifelhaft sein.

Zum untragbaren Risiko der Brandgefahr treten laut Berichten von Eigentümern auch Beschwerden wegen unzureichender Reichweite, defekter Bremsen oder weiterer Probleme hinzu. Die lange Rückrufliste lässt befürchten, dass Porsche die diversen Probleme beim Modell TAYCAN nicht in den Griff bekommt.

Sind Sie Besitzerin oder Besitzer eines Porsche TAYCAN und von entsprechenden Problemen betroffen?

Weist Ihr Fahrzeug auch nach diversen Rückrufen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit auf, welche vertraglich bei Kauf des Fahrzeugs zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart wurde? Dies kann einen Sachmangel darstellen, der zu verschiedenen Ansprüchen für Sie führen kann, wie z.B. dem Rücktritt vom Kaufvertrag, der Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz, Nacherfüllung oder Nachbesserung. Wir sind für Sie da, wenn es darum geht, Ihre rechtlichen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen!

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